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ENTRÜMPELUNG · RATGEBER

Mietende: 10 praktische Tipps

Eine Schritt-für-Schritt-Checkliste für mietende. So bereiten Sie die Aufgabe vor, vermeiden unnötigen Aufwand und klären offene Punkte rechtzeitig.

01

Bereich abgrenzen

Legen Sie beim Thema Mietende fest, welche Flächen und Gegenstände betroffen sind. Für verbliebene Gegenstände zunächst einen überschaubaren Arbeitsbereich auswählen.

02

Eigentum klären

Klären Sie vor jeder Weggabe, wem verbliebene Gegenstände gehören. Bei gemeinschaftlichem Eigentum oder einem Nachlass braucht es die Freigabe der berechtigten Personen.

03

Behalten markieren

Kennzeichnen Sie Dinge, die bleiben, eindeutig. Bei Mietende besonders auf Abgabetermin und Umfang achten, bevor Kartons geschlossen oder Gegenstände abgetragen werden.

04

Vier Gruppen bilden

Trennen Sie verbliebene Gegenstände in Behalten, Weitergeben, Entsorgen und Noch klären. Die letzte Gruppe verhindert voreilige Entscheidungen unter Zeitdruck.

05

Wiederverwendung prüfen

Prüfen Sie Zustand und Nutzbarkeit von verbliebene Gegenstände. Fragen Sie mögliche Empfänger vorab nach Annahmebedingungen; eine Abholung darf nicht vorausgesetzt werden.

06

Menge sichtbar machen

Fotografieren Sie Mietende aus mehreren Richtungen und schätzen Sie die belegte Fläche. Bilder helfen bei der Offerte, ersetzen bei komplexen Aufgaben aber keine Besichtigung.

07

Risiken aussortieren

Beachten Sie Abgabetermin und Umfang. Unbekannte Stoffe nicht öffnen oder vermischen. Verdächtige Materialien vor Beginn mit einer geeigneten Fachstelle abklären.

08

Laufwege planen

Halten Sie bei Mietende Türen und Fluchtwege frei. Legen Sie Zwischenstapel so an, dass verbliebene Gegenstände ohne Umsturz- oder Stolpergefahr erreichbar bleiben.

09

Abholung abstimmen

Vereinbaren Sie, welche Teile von verbliebene Gegenstände abgeholt werden und welche bleiben. Zugang, Tragewege und Entsorgungsgebühren gehören in die Absprache.

10

Abschluss gemeinsam prüfen

Gehen Sie den Bereich Mietende nach der Räumung durch. Vergleichen Sie das Ergebnis mit der Freigabeliste und vereinbaren Sie eine allenfalls zusätzlich gewünschte Reinigung separat.

Bei Materialfragen gelten die Herstellerangaben. Bei Entsorgung gelten die aktuellen Vorgaben Ihrer Gemeinde und Annahmestelle. Unbekannte Gefahrstoffe gehören in fachkundige Hände.

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