Material bestimmen
Prüfen Sie vor der Reinigung von Parkett, welche Oberflächen tatsächlich vorhanden sind. Besondere Aufmerksamkeit verdienen Versiegelung und offene Fugen. Pflegehinweise gehen allgemeinen Tipps vor.

Eine Schritt-für-Schritt-Checkliste für parkett. So bereiten Sie die Aufgabe vor, vermeiden unnötigen Aufwand und klären offene Punkte rechtzeitig.
Prüfen Sie vor der Reinigung von Parkett, welche Oberflächen tatsächlich vorhanden sind. Besondere Aufmerksamkeit verdienen Versiegelung und offene Fugen. Pflegehinweise gehen allgemeinen Tipps vor.
Entfernen Sie zuerst lose Partikel. So verteilen Sie bei der Bearbeitung von Staub und Laufspuren keinen Staub mit dem feuchten Tuch und reduzieren das Risiko von Kratzern.
Für diese Aufgabe kommt nebelfeuchtes Tuch infrage, sofern die Herstellerangaben es erlauben. Prüfen Sie Dosierung und Anwendungsbereich auf der Verpackung.
Testen Sie das gewählte Produkt an einer unauffälligen Stelle. Bei Parkett erst weiterarbeiten, wenn keine Veränderung an Farbe, Glanz oder Struktur erkennbar ist.
Nutzen Sie nur die auf dem Produkt angegebene Menge. Gegen Staub und Laufspuren hilft eine höhere Konzentration nicht automatisch; Rückstände können zusätzlichen Aufwand verursachen.
Verwenden Sie für Parkett ein sauberes, geeignetes Tuch. Wechseln Sie Tücher zwischen Sanitärbereich, Küche und Wohnräumen, damit Schmutz nicht weitergetragen wird.
Lassen Sie das Mittel nur so lange wirken, wie auf dem Etikett vorgesehen. Behalten Sie dabei Versiegelung und offene Fugen im Blick. Reinigungsmittel niemals miteinander mischen.
Lösen Sie verbliebene Rückstände ohne unnötigen Druck. Bei Staub und Laufspuren lieber den erlaubten Vorgang wiederholen, statt die Oberfläche mit harten Werkzeugen zu beschädigen.
Nehmen Sie gelösten Schmutz und Produktreste gemäss Pflegeanleitung ab. Bei Parkett auf stehende Nässe achten und für eine angemessene Trocknung sorgen.
Kontrollieren Sie Parkett nach dem Trocknen aus verschiedenen Blickwinkeln. Fotografieren Sie verbleibende Spuren und klären Sie bei einer beauftragten Reinigung, ob sie zum vereinbarten Umfang gehören.
Bei Materialfragen gelten die Herstellerangaben. Bei Entsorgung gelten die aktuellen Vorgaben Ihrer Gemeinde und Annahmestelle. Unbekannte Gefahrstoffe gehören in fachkundige Hände.
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